Die aktuellen Reise Hinweise des Auswärtigen Amt - Weltweit!
- Das Auswärtige Amt in 11013 Berlin (Tel.: 01888-17-0, Telefax 01888-17-3402) stellt Ihnen auf übersichtliche Art und Weise statistische Daten von vielen Ländern der Erde zur Verfügung.
Sie finden dort auch:
- den konsularischen Service sowie Visa-Informationen und Info Broschüren
- Adressen der deutschen Auslandsvertretungen
- für Deutschland zuständige Vertretungen - Konsulate und Botschaften fremder Staaten
- Auswärtige Amt Berlin
- Für den absoluten Notfall
- Dort wird Ihnen auch ausserhalb der Dienstzeiten geholfen.
- Tel: +49 (0)3018-17-2000 und +49 (0)30-5000-2000
- Fax: +49 (0)3018-17-3402
Aktuelle Meldungen des Auswärtigen Amtes:
Uhr.
- Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 03.09.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung muss in größeren Städten Griechenlands mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden.
Wie in anderen europäischen Großstädten drohen auch in Athen und Thessaloniki gerade zur Urlaubszeit vermehrt Taschendiebstähle. Vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie auf Ihre Dokumente, Bargeld etc. achten.
Allgemeine Reiseinformationen
Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Personalausweis
Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten
Weitere Anmerkungen
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei Reisen mit abgelaufenen Pässen / Ausweisen kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen.
Bei Reisen auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Personalausweis
Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja, ab 10 Jahren nur mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Weitere Anmerkungen
Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen (?Reisen mit Heimtieren?) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de
Aufenthaltserlaubnis
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Nehmen Sie auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mit.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.
Aufgrund der fortbestehenden Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalität wird dringend geraten:
- Nehmen Sie grundsätzlich keine Ihnen nicht bekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem Fahrzeug mit.
- Sollten Sie ausnahmsweise Ihnen nicht bekannte Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen wollen, vergewissern Sie sich vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen. Im Zweifel sollten Sie die Mitnahme ablehnen.
- Um "blinden Passagieren" vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst überwachten Ort ab und halten es gut verschlossen.
- Überprüfen Sie vor Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen nicht bekannten Personen in Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versucht die Masse dieser Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (zählt zur organisierten Kriminalität!) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:
Gefahr droht bereits bei der Anreise zu den Fährhäfen.
- Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet selbst sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse, Planen usw. sorgfältig auf Beschädigungen kontrolliert werden.
- Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug).
Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den dort kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände selbst drohen Gefahren. Immer wieder gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen, unerkannt die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
- Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.
- Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen.
Sollten beim Befahren der Fähre durch die kontrollierenden Beamten der Küstenwache unerlaubt aufhältige Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, ist im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens unumgänglich.
In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen:
- Kooperation ist besser als Verweigerung;
- Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden;
- In schwierigen Fällen berät und unterstützt die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.
Medizinische Hinweise
Aktuell
In Nordgriechenland kommt es seit einigen Wochen zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern - schützen.
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (z.B. Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten). Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus eine Impfung gegen Hepatitis A (= infektiöse Gelbsucht) sowie bei Langzeitaufenthalten (> 4 Wochen) und bei besonderer Exposition auch eine Impfung gegen Hepatitis B.
Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME ? eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningits C empfohlen.
Krim-Kongo-Fieber
Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Insekten (Zecken) auf den Menschen übertragbare Krankheit, die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
Medizinische Versorgung / Krankenversicherung
Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich ? bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000 - Argentinien: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 03.09.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfallen sollten Sie keinen Widerstand leisten, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.
An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. Das Auswärtige Amt rät daher, Wertgegenstände nicht in Handtaschen oder Rucksäcken zu transportieren, sondern z.B. in Brustbeuteln eng am Körper mitzunehmen.
In Hotels der niedrigeren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder ?tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca, San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum (Plaza de Mayo, Calle Florida, Recoleta) geboten.
Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie Taxis nicht auf der Straße anhalten, sondern nach Möglichkeit telefonisch bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remise), da in diesem Fall die Fahrt registriert wird. Diebstähle und auch sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer kommen häufiger vor; insbesondere am Flughafen Ezeiza ist Vorsicht geboten.
In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Stichtiefdruck, Durchsichtsregister), beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können) ist die Gefahr jedoch groß, falsche Scheine zu erhalten.
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der dazugehörenden Bank oder einer Polizeistation vor. Beim Umtausch von Devisen in einer Bank sind bisher keine Fälle der Ausgabe von Falschgeld bekannt geworden.
Allgemeine Reiseinformationen
Ohne Spanischkenntnisse ist die Bewegungsfreiheit in Argentinien eingeschränkt. In Buenos Aires wird teilweise (Hotels, größere Banken, etc.) Englisch gesprochen.
Geld / Kreditkarten
Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, jedoch teilweise nur bis zu 300,-- Pesos pro Einzeltransaktion bei maximal 10 Transaktionen pro Tag. Es müssen ggfs. mehrere Automaten ausprobiert werden. Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen; Wechselstuben oder Banken, die EURO in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden.
Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich.
Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.
Straßen- und Flugverkehr
Lassen Sie besondere Vorsicht im Straßenverkehr walten, das gilt vor allem auch für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind in Argentinien deutlich höher als in Mitteleuropa.
Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte.
Besuch von Fußballspielen
In argentinischen Stadien kommt es leider regelmäßig zu schweren Ausschreitungen. Gegnerische Fans, aber auch rivalisierende Gruppen derselben Mannschaft, bekämpfen sich unter Anwendung brutaler Gewalt und schrecken auch vor Waffeneinsatz nicht zurück.
Wenn Sie ein Fußballspiel besuchen möchten, meiden Sie in jedem Fall die (meist preiswerten) Fanblocks und Stehplätze. Am besten gehen Sie in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde oder erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel nach Organisationen, die den Eintritt, die An- und die Abfahrt organisieren. Machen Sie sich kundig, wie Sie sicher zum Spiel kommen und wie Sie nach Spielende das Stadionumfeld schnell und sicher verlassen können.
Sonstige Hinweise
Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den Nachweis einer polizeilichen Anzeige (?Denuncia?). Bei der Deutschen Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.
Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.
Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann. Es befindet sich in der Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás) in Buenos Aires und ist auch mit der gebührenfreien Telefonnummer 0800-9995000 erreichbar.
Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Sie unverzüglich auf ein Telefonat mit der Botschaft oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visumerfordernis
Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein
Vorläufiger Reisepass
dto.
Personalausweis
nein
Vorläufiger Personalausweis
nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass
ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein
Reisepass
dto.
Personalausweis
nein
Vorläufiger Personalausweis
nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
wird bis zum vollendeten 5.Lebensjahr des Kindes anerkannt; ältere Kinder benötigen eigenes Ausweisdokument.
Elternpass muss noch mindestens 3 Mon. gültig sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
ja, wird als Passersatz anerkannt, wenn noch
mindestens 3 Mon. gültig
Weitere Anmerkungen
siehe auch Bestimmungen bei Reisen Minderjähriger
Reisen von Minderjährigen
Minderjährige brauchen für die Ein- und Ausreise die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.
Die Pflicht besteht grundsätzlich nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumspflichtigem) Aufenthalt. Es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.
Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber eine Bescheinigung mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.
Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate, z.B. auch darüber, ob und welche Dokumente ggf. ins Spanische übersetzt werden müssen - siehe hierzu auch http://www.embajada-argentina.de/de/konsulat/reiseerlaubnis.html
An- und Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der amerikanischen Botschaft zu erhalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogen
Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind nicht mit denen deutscher Gefängnisse vergleichbar.
Artenschutz
Es ist verboten, ohne Genehmigung gewisse freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen über die betroffenen Arten und die Ein- und Ausfuhr erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung unter www.ambiente.gov.ar
Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite www.bfn.de oder direkt beim Bundesamt für Naturschutz/ Abt. Z 3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel. 0049-228-84914444, Fax 0049-228-84911039
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise nach Argentinien gibt es keine internationalen Impfvorschriften.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus einen Impfschutz gegen Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Gelbfieber, Tollwut und Typhus.
Gelbfieber
Zusätzlich wird eine Gelbfieberimpfung von der Weltgesundheitsorganisation bei Besuch folgender Provinzen empfohlen:
Formosa und Misiones jeweils in der gesamten Provinz;
Chaco im Departement Bermejo;
Corrientes in den Departements Berón de Astrada, Capital, General Alvear, General Paz, Ituzaingó, Itatí, Paso de los Libres, San Cosme, San Miguel, San Martín und San Tomé;
Jujuy in den Departements Ledesma, Santa Barbara, San Pedro und Valle Grande;
Salta in den Departments Anta, General José de San Martín, Orán und Rivadavia.
Die Empfehlung gilt auch für Besuche des Iguazú Nationalparks.
Dengue
Die argentinischen Medien berichten seit Ende März 2009 verstärkt von einer Ausbreitung des Denguefiebers vor allem im Norden des Landes.
Betroffen sind die Provinzen Salta, Jujuy, Tucumán, Formosa, Misiones, Corrientes, Catamarca, Chaco, Santiago del Estero, Córdoba, Entre Ríos, Santa Fe und Buenos Aires. In Córdoba und Catamarca wurde für den Gesundheitsbereich der Notstand ausgerufen.
Im Zuge der Ausbreitung ist es in Argentinien bisher zu fast 16.000 Erkrankungen und sieben Todesfällen gekommen. Die Mücke, die das Denguefieber überträgt, ist tagaktiv. Reisende sollten daher besonders tagsüber auf einen Mückenschutz achten. Gegen das Denguefiebervirus gibt es bisher keinen Impfschutz.
Malaria
Ein geringes Malariarisiko besteht in den ländlichen Gebieten im äußersten Norden, in den tiefer gelegenen ländlichen Grenzgebieten zu Bolivien und zu Paraguay. Alle anderen Landesteile sind malariafrei.
In Argentinien kommt ausschließlich die weniger gefährliche Form der Malaria vor (Malaria tertiana durch Plasmodium vivax). Es wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen (s.u.).
Die Übertragung erfolgt hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Mai durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. in den o.g. Regionen unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion.
Durchfallerkrankungen
Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden.
Medizinische Versorgung
Die stationäre sowie ambulante ärztliche Versorgung im Großraum Buenos Aires ist gut; in der Provinz ist sie jedoch auch in größeren Städten nicht mit europäischen Standards zu vergleichen.
Bei Reisen in die Provinz sollten daher Medikamente in Form einer "Reiseapotheke" in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000 - Angola: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 03.09.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Der Bürgerkrieg in Angola ist seit 2002 beendet. Dennoch wirken in manchen Provinzen die Folgen des langjährigen Krieges (z.B. Minenfelder!) nach. Je nach Zielort sollten daher Erkundigungen eingeholt werden, ob und wo noch Minengefahren bestehen.
Wie der Anschlag der FLEC-Separatisten vom 8. Januar 2010 auf die togoische Fußballnationalmannschaft belegt, ist die Provinz und Exklave Cabinda, trotz massiver Präsenz angolanischen Militärs, noch immer nicht befriedet. Von Reisen in das Landesinnere der Provinz Cabinda wird dringend abgeraten. Davon ausgenommen sind Flugreisen in die Provinzhauptstadt Cabinda. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Nutzung angolanischer Luftlinien (siehe Abschnitt Verkehrsinfrastruktur / Verkehrsmittel)
Bei Reisen in die Diamantengebiete (besonders Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul) wird zu Vorsicht geraten. Diese Reisen sollten nicht auf eigene Faust unternommen werden.
Kriminalität
Gewaltkriminalität und bewaffnete Überfälle sind auch in Luanda verbreitet. Ausländische Reisende, bei denen Geld vermutet wird, sind auch in Luanda bevorzugtes Ziel von Diebstählen und Raubüberfällen. Mobiltelefone sind ein bevorzugtes Objekt bei Diebstählen. Vorsicht beim Telefonieren auf der Straße.
Es werden insbesondere in Luanda auch Überfälle auf Kfz verübt, die im stehenden Verkehr keine Fluchtmöglichkeit haben. Diese Überfälle erfolgen auch am Tage durch bewaffnete Täter auf Motorrädern, die in der Regel die Herausgabe des Mobiltelefons, der Geldbörse und von Dokumenten verlangen.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Portugiesische Sprachkenntnisse sind von großem Vorteil, da nur sehr wenige Angolaner eine andere international gängige Sprache sprechen.
Klima
Hohe Temperaturen (bis zu 35°C) in den heißen Monaten Oktober bis Mai, verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit (bis zu 95%), können im Küstenbereich Angolas ohne Benutzung von Klimageräten zu Schlaflosigkeit, körperlichem Unwohlsein und erhöhter nervlicher Belastung führen.
Geldversorgung / Kreditkarten
Nur in den großen Hotels und in einigen wenigen Restaurants werden internationale Kreditkarten akzeptiert. Sonstige Rechnungen werden in bar in der angolanischen Währung, dem Kwanza, beglichen. Viele Restaurants und Hotels nehmen auch US-Dollar an. 100-Dollar-Noten werden in Banken nur gewechselt, wenn sie 1996 oder später gedruckt wurden. Reiseschecks sind praktisch unbekannt und können - wenn überhaupt - nur zu einem ungünstigen Wechselkurs eingetauscht werden.
Devisen dürfen anmeldefrei im Gegenwert bis zu 15.000 USD ein- und ausgeführt werden. Darüber hinausgehende Werte sind bei der Einreise zu deklarieren. Deklarierte Werte über 15.000 USD hinaus können wieder frei ausgeführt werden.
Die Ausfuhr von Kwanza ist verboten.
Unterkunft
Die Unterbringung in Luanda sollte aus Sicherheitsgründen in Hotels der gehobenen Kategorie erfolgen.
Restaurants
Das Angebot an Restaurants in Luanda erfüllt quantitativ und weitestgehend auch qualitativ alle Bedürfnisse, allerdings zu einem sehr hohen Preis (Luanda ist nach Untersuchungen verschiedener Consultingfirmen für Ausländer die teuerste Hauptstadt der Welt). Die Preisunterschiede sind auch von Lokal zu Lokal manchmal schwer nachvollziehbar. Der Verzehr von Salaten und die Verwendung von Eiswürfeln in Getränken stellen ein Risiko für Magen- und Darmerkrankungen dar.
Verkehrsinfrastruktur / Verkehrsmittel
Die angolanische Luftverkehrsgesellschaft TAAG und alle in Angola fliegenden Inlandslinien unterliegen aufgrund von Sicherheitsrisiken Betriebsbeschränkungen in die Europäische Union (d.h. sie dürfen mit ihren Maschinen nicht nach Europa einfliegen). Es besteht - mit besonderen Auflagen - eine Sonderregelung für Flüge von Luanda nach Lissabon und für einige genau bezeichnete Flugzeuge der TAAG-Flotte.
Der jahrzehntelange Krieg zwischen der Bürgerkriegspartei Unita und der Regierung in Luanda wurde 2002 beendet. Die Verkehrsinfrastruktur ist für den Transport von Menschen und Gütern wieder nutzbar gemacht, die Mehrzahl der Provinzhauptstädte mit asphaltierten Fernstraßen erreichbar.
Inlandsflüge und Eisenbahnfahrten sind angesichts unregelmäßiger Wartung mit Risiken verbunden. Überlandfahrten mit dem Pkw sind auf fast allen Hauptverkehrsstrecken möglich, das Fernstraßennetz wird zügig ausgebaut und ist teilweise - im Gegensatz zur Hauptstadt - bereits in einem ausgezeichneten Zustand. Vor Fahrtantritt sollten Erkundigungen bei Ortskundigen eingeholt werden. Bei Fahrten auf nichtasphaltierten Strecken sollte die Geländegängigkeit des Fahrzeugs überprüft werden. Außerdem sollten Fahrten nur im Konvoi (mindestens zwei Fahrzeuge) vorgenommen werden.
Die Anzahl der Omnibusse auch in der Hauptstadt ist relativ klein , da die Fahrzeuge durch den schlechten Straßenzustand einer hohen Abnutzung ausgesetzt und Reparaturen teuer sind. Jedoch hat die Anzahl der Omnibusse in den letzten zwei Jahren zugenommen. Diese verkehren jedoch sehr unregelmäßig und sind oft stark überfüllt; die Fahrtrouten sind für Besucher meist nur schwer nachvollziehbar. Für Personen, die als Ausländer erkennbar sind, besteht zudem ein erhöhtes Risiko, Opfer eines Überfalls oder von Kleinkriminalität zu werden.
Reguläre Taxis sind nur sehr eingeschränkt verfügbar und teuer. Reisende sollten darauf achten, dass sie bei Ankunft am Flughafen abgeholt und auch von Ortskundigen begleitet werden. ?Informelle? Taxis und Kleinbusse sind wegen fehlender Orts- und Sprachkenntnisse, aber auch der evtl. Gefährdung für Ausländer, nicht geeignet.
Meist genutztes Fortbewegungsmittel von Besuchern ohne eigene organisatorische Infrastruktur sind Mietwagen mit Fahrern, Kosten ca. 150 - 200 USD am Tag. Mit völliger Zuverlässigkeit kann nicht immer gerechnet werden. Der internationale Führerschein wird anerkannt. Kurzzeitbesuchern wird davon abgeraten, selbst zu fahren, da man sich auf den Verkehr erst einstellen muss und im Innenstadtbereich ohnehin zum Parken oder Warten ein Fahrer am Steuer benötigt wird.
Mietwagenbuchungen sollten so frühzeitig wie möglich erfolgen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Angola ein Visum, das vor der Einreise bei der angolanischen Botschaft in Berlin oder dem angolanischen Generalkonsulat in Frankfurt/Main mit einem noch mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültigen Pass beantragt werden muss. Der deutsche Kinderausweis ist unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild zu versehen. Der Eintrag in den Reisepass des nicht mitreisenden Elternteils wird für die Visaeinholung des reisenden Kindes nicht anerkannt.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass
Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis
Nein
Vorläufiger Personalausweis
Nein
Weitere Anmerkungen
Visum nicht bei Einreise erhältlich
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass
Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass
Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis
Nein
Vorläufiger Personalausweis
Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Wenn der Elternteil und das Kind über ein gültiges Visum verfügt, Einreise möglich
Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen
Alleinreisende Personen unter 18 Jahren sollten da-rüber hinaus eine amtlich beglaubigte Einverständ-niserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mit-führen. Wenn nur ein Elternteil mitreist, wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.
Für die Einreise wird weiterhin eine Bescheinigung über die durchgeführte Gelbfieberimpfung benötigt. Diese Bescheinigung ist in der Regel ein gelber WHO-Ausweis.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr des Kwanza, der lokalen Währung, ist verboten. Sehen Sie dazu auch die vorhergehenden Bemerkungen unter "Geldversorgung".
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Beim Fotografieren öffentlicher Gebäude in Angola ist Vorsicht geboten. Soweit Wachen oder Verantwortliche ansprechbar sind, sollten diese um Erlaubnis ersucht werden. Verbote gelten insbesondere für strategisch wichtige Verkehrsanlagen (z.B. Flughafen), für militärische und polizeiliche Anlagen/Fahrzeuge/Gebäude sowie deren Personal. Bei Zuwiderhandlung besteht das Risiko, dass Filme und Fotoausrüstung beschlagnahmt werden, auch eine Festnahme kann nicht ausgeschlossen werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bisher offiziell unbestätigten Angaben zufolge wird zur Visumbeantragung bei der angolanischen Botschaft in Berlin neben der Gelbfieberimpfung zusätzlich der Nachweis einer Impfung gegen Hepatitis A und B verlangt. Obgleich ein Impfschutz gegen Hepatitis A in Angola immer, je nach Reiseart und ?dauer auch gegen Hepatitis B sehr sinnvoll ist, wäre diese Impfforderung ungewöhnlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts dieser Impfschutzforderung nachzukommen.
Angola ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Zuletzt im Jahr 1988 wurde in Luanda ein Ausbruch mit 37 Fällen und 14 Todesfällen gemeldet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden (älter als 1 Jahr) bei Einreise aus Infektionsgebieten verlangt, siehe www.who.int
In der Praxis wird die Impfung gelegentlich auch bei allen Einreisenden verlangt, besonders bei Einreise außerhalb des internationalen Flughafens.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
ist in Angola immer noch für eine größere Zahl an Klinikaufenthalten und Todesfällen verantwortlich. Ein hohes Risiko besteht ganzjährig im ganzen Land.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Eine Chemoprophylaxe ist notwendig. Für die Malariachemoprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Daher wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion.
Verlässliche HIV-/Aids-Daten liegen für Angola nicht vor. UNAIDS schätzt die Zahl der Patienten mit HIV/AIDS im Jahr 2005 auf 320.000. 2004 waren 2.8% der Frauen in Pränatal-Ambulanzen, 2001 33.3% der städtischen Prostituierten HIV-positiv. Zwischen vier und zwölf Prozent der Bevölkerung insgesamt werden HIV-positiv geschätzt. Damit liegt die HIV-Prävalenz derzeit unter der in anderen Staaten der SADC-Region. Dennoch muss das Risiko ernst genommen werden. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Angola hat als eines der ärmsten Entwicklungsländer zahlreiche Krankheitsrisiken und eine unzureichende medizinische Infrastruktur. Die sanitären Verhältnisse begünstigen Krankheiten, die von kontaminiertem Trinkwasser oder Lebensmitteln übertragen werden.
Im Jahr 2006 wurde die größte Cholera-Epidemie des Landes mit ca. 56.600 Erkrankungen und über 2000 Todesfällen registriert. Ein Drittel der Erkrankten waren Kinder unter 5 Jahren. Besonders betroffen waren die Hauptstadt Luanda und die Provinz Benguela, aber auch 16 der 18 anderen Provinzen Angolas.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen, selber schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Bei besonders hohem Risiko kann auch eine Cholera-Schluckimpfung erwogen werden.
Andere Infektionskrankheiten
Bilharziose (Schistosomiasis)
Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land.
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
1999 kam es in Luanda und Benguela zum größten Polio-Ausbruch in der Geschichte des Landes mit 1.013 Fällen und 113 Todesfällen. 2005 gab es 10 labormedizinisch bestätigte paralytische Erkrankungen, 2 im Jahr 2006 und erneut 10 Fälle im Jahr 2007. Auf ausreichenden Impfschutz achten.
Marburg-Virus
2004/2005 ereignete sich in der Uíge-Provinz ein großer Ausbruch eines Virus-hämorrhagischen Fiebers, an dem 374 Menschen erkrankten, wovon 88% (329) verstarben.
Schlafkrankheit
Die Erkrankung wird in 12 der 18 Provinzen durch tagaktive Tse-Tse-Fliegen übertragen. Ein Risiko besteht in den Nordprovinzen Bengo, Kwanza Nord und Kwanza Süd, Luanda, Malange, Uíge, und Zaire sowie seit 2003 auch in den Südprovinzen Kunene, Huambo, Namibe und Huila. Eine Infektion ist nur schwer therapierbar und der Schutz vor den sehr schmerzhaften Tse-Tse-Stichen ist die wichtigste Präventionsmaßnahme.
Medizinische Versorgung
Außerhalb der Hauptstadt Luanda und einiger Provinzhauptstädte ist die allgemeine medizinische Versorgung nach wie vor sehr schlecht, in vielen ländlichen Gegenden Angolas ist sie kaum vorhanden. In Luanda gibt es jedoch einige besser ausgestattete Privatkliniken und auch qualifizierte Ärzte. Sämtliche Krankheiten, die in Angola häufiger vorkommen, können dort ohne weiteres behandelt werden, wenn auch zu hohen Preisen. Notwendige Medikamente sind zwar jedenfalls in Luanda in der Regel vorhanden oder beschaffbar, dennoch wird Reisenden nach Angola, die auf Medikamente angewiesen sind, geraten, diese mitzunehmen
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Angola durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000 - Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 03.09.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverhältnisse / Straßenverkehr
Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel, aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit Standstreifen. Die beiden bisher einzigen Autobahnabschnitte in Rumänien befinden sich zwischen Bukarest und Pitesti bzw. zwischen Bukarest und Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 vor Constanta). Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.
In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 /h; auf Autobahnen sind 130 /h, auf Schnell- und Europastraßen 100 /h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 /h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen (?Drumurile expres?) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.
Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u.a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online unter www.roviniete.ro erworben werden. Adressen der Stellen, die die Vignette zum Kauf anbieten, sind auch unterwww.cnadnr.ro/pagina.php?idg=53 einsehbar. Hinzu kommen Mautgebühren für das Befahren verschiedener großer Brücken, beispielsweise der Brücke bei Cernavoda (Strecke Bukarest ? Konstanza/Constanta) sowie Giurgiu (Grenzübergang nach Bulgarien).
Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.
Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, so ist der Unfall binnen 24 Stunden der für den Unfallort zuständigen Polizeistelle anzuzeigen.
Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Entzug des Führerscheins und zur Verhängung eines Fahrverbotes, welches allerdings nur in Rumänien gilt, führen.
Personen, die in Rumänien eine Arbeit aufnehmen und mit eigenem Pkw einreisen, sind verpflichtet, dieses Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen ab Einreise bzw. Wohnsitznahme auf ein rumänisches Kennzeichen umzumelden.
Die Umschreibung eines deutschen in einen rumänischen Führerschein ist nach Mitteilung der rumänischen Behörden seit dem EU-Beitritt nicht mehr erforderlich.
Kriminalität
Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt. In jüngster Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert, bei deren Benutzung daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.
Unterkünfte
Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
Ja
Vorläufiger Reisepass
Ja
Personalausweis
Ja
Vorläufiger Personalausweis
Ja
Weitere Anmerkungen
Alle Ausweisdokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gültig sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass
Ja
Reisepass
Ja
Personalausweis
Ja
Vorläufiger Personalausweis
Ja
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Ja, aber mit Lichtbild ab dem 10. Lebensjahr
Weitere Anmerkungen
Zur Gültigkeit, siehe oben. Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die nachfolgend aufgeführten speziell für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht eines Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Für Reisen mit Tieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen (?Reisen mit Tieren?) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de
Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten bei offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.
Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.
Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter www.customs.ro
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.
Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren.
Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen.
Prostitution ist generell verboten.
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren . In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich haften.
Medizinische Hinweise
Aktuell, West-Nil-Fieber
Wie in den Vorjahren kommt es auch jetzt wieder zu West-Nil-Virusinfektionen in Rumänien. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern - schützen.
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (z.B. gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten). Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus eine Impfung gegen Hepatitis A (= infektiöse Gelbsucht) sowie bei Langzeitaufenthalten (> 4 Wochen) und bei besonderer Exposition eine Impfung gegen Hepatitis B, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME ? eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit; Saison: April ? Oktober) und Tollwut.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
Hygiene
Bei Essen in Restaurants sollte auf die hygienischen Verhältnisse geachtet werden. Vom Genuss ungefilterten Leitungswassers wird abgeraten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
